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bitPower IT-services 
Kantwerk e. K.
Dipl.-Inf. Boris Kantwerk
Rheder Weg 1
33100 Paderborn

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fax: +49 (52 51) 5 40 77 78


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Geschäftsbedingungen|Allgemeine Geschäftsbedingungen - v1.2 vom 01.11.2006

I. bitPower computer service

1. Allgemeines

  • Allen, auch künftigen, Lieferungen und Leistungen liegen ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
  • Sämtliche Angaben hinsichtlich der von uns vertriebenen Geräte in unseren Produktbeschreibungen, Angeboten u. ä. sind stets freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich zugesichert sind. Dies gilt insbesondere für Änderungen, die dem technischen Fortschritt oder dem Erhalt der Lieferfähigkeit dienen.
  • Unsere Preise verstehen sich, soweit nicht gesondert schriftlich vereinbart, ohne gesondertes Zubehör, Aufrüstungen, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen.


2. Liefertermine, Verzug

  • Verbindliche Termine müssen schriftlich vereinbart werden. Sie setzen die Klärung der technischen Anforderung, sowie die Verfügbarkeit voraus. Geraten wir aus von uns zu vertretenden Gründen in Verzug, ist der Auftraggeber berechtigt, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten, nachdem er erfolglos schriftliche Nachfrist von min. 2 Wochen gesetzt hat.
  • Haftung für gewöhnliche Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
  • Wir sind zur Teillieferung berechtigt. Soweit Versendung der Ware erfolgt, geschieht dies nach unserer freien Wahl, wobei Übernahme von Fracht- und Versandkosten durch uns nur bei schriftlicher Vereinbarung erfolgt. Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Ware auf Kosten des Auftraggebers zu versichern.


3. Zahlungsbedingungen, Abnahmeverzug

  • Unsere Rechnungen sind vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung sofort fällig und netto ohne Abzug zu zahlen. Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, so sind Verzugszinsen in Höhe von 15% zu zahlen.
  • Nimmt der Auftraggeber die gelieferte Ware nicht an, können wir wahlweise auf Annahme bestehen oder 25% der Auftragssumme als Schadenersatz verlangen, wobei der Nachweis, dass kein Schaden entstanden ist, dem Auftraggeber zukommt.
  • Zurückbehaltungsansprüche stehen dem Auftraggeber nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Die Aufrechnung ist ausgeschlossen, außer die Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt.


4. Eigentumsvorbehalt

  • Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung, bei Zahlung der Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung, unser Eigentum. Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern; er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegenüber seinem Abnehmer oder Dritten aus der Weiterveräußerung in Höhe des Faktura-Endbetrages (inkl. MwSt.) ab. Bei vertragswidrigem Verhalten der Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen; darin liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt.


5. Gefahrenübergang

  • Mit der Übergabe der Ware an den Auftraggeber oder dessen Beauftragten, bei Versendung mit Übergabe an den Transporteur, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, unabhängig von der Übernahme der Transportkosten.


6. Gewährleistung, Haftungsbeschränkungen

  • Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle von uns gelieferten Produkte 24 Monate. Andere Fristen müssen ergänzend auf dem Originalkaufbeleg vermerkt sein.
  • Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder Ersatzleistung berechtigt. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware zu rügen.
  • Die im kaufmännischen Verkehr geltenden §§ 377,378 HGB bleiben unberührt. Soweit keine Rüge innerhalb von 10 Werktagen nach Lieferung der Ware bei uns eingeht, gilt die Ware als genehmigt.
  • Die Gewährleistung erlischt bei Eingriffen, Reparaturen oder Reparaturversuchen durch den Käufer oder nicht autorisierten Dritten. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen jeglicher Art ist ausgeschlossen. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Für Austausch und Reparaturen gewährleisten wir in gleicher Weise wie für den Kaufgegenstand.
  • Sind wir zur Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder schlägt die Mängelbeseitigung mindestens dreimal fehl, so ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung zu verlangen.
  • Soweit sich nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche der Auftraggebers - gleich, aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Wir haften daher nicht für Schäden, die nicht im Kaufgegenstand selbst entstanden sind; insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit sowie Ansprüchen nach §§ 1,4 ProdHaftG beruhen. Beim Verkauf von Software mit Hardware im Paket gilt der Kauf als einheitlicher Kaufvertrag.
  • Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.


7. Software und Literatur, gebrauchte Ware

  • Software und Literatur sind nach Brechen des Lizenzsiegels bzw. Öffnen der Verpackung vom Umtausch ausgeschlossen.
  • Beim Kauf von gebrauchter Ware beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate. Bei Verkauf an Gewerbetreibenden kann die Gewährleistungsfrist durch Angabe auf dem Kaufbeleg ausgeschlossen sein.
  • Bei Lieferung von Software gelten über unsere Bestimmungen hinaus die besonderen Lizenz- und sonstigen Bestimmungen des Herstellers. Der Käufer erkennt diese durch Öffnen des versiegelten Datenträgers ausdrücklich an. Soweit der Käufer diese Bedingung nicht anerkennen will, steht ihm die Rückgabe der Pakete mit versiegelten Datenträgern innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware zu.


8. Erfüllungsort, Gerichtsstand, unwirksame Bestimmungen

  • Gerichtsstand ist Paderborn.
  • Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist unser Geschäftssitz in Paderborn.
  • Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der AGB's unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag unvollständig sein, so wird der Vertrag in seinem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.

II. bitPower internet service

1. Leistungsumfang, Entgelte

  • bitPower behält sich eine Änderung der Entgelte zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraumes vor. Geänderte Entgelte werden dem Kunden mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten postalisch mitgeteilt. Erhöhungen der Entgelte bewirken ein außerordentliches Kündigungsrecht des Kunden mit einer Frist von 2 Wochen.
  • Der Kunde ist auch für Entgelte, die andere Personen befugt oder unbefugt über seine Zugangskennung verursachen, verantwortlich, es sei denn der Kunde hat dies nicht zu vertreten. Dem Kunden obliegt der Nachweis, dass er dies nicht zu vertreten hat.
  • In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Kunde, das persönliche Passwort zu seiner Zugangskennung sorgfältig und vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren sowie es vor Missbrauch und Verlust zu schützen. Ferner hat der Kunde das automatisch zugeteilte Passwort unmittelbar bei der ersten Einwahl in den bitPower internet service und später auf Anforderung von bitPower abzuändern. Er stellt bitPower von Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die durch die Verletzung vorstehender Pflichten entstehen.
  • Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der einem monatlichen Entgelt entspricht, in Verzug, kann bitPower das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
  • Sollte die DENIC e.G. oder sonstige betroffene Vergabestellen ihre Preisstellung oder ihr Abrechnungsmodell für Internet-Adressen (sogenannte Domains) ändern, so ist bitPower berechtigt, die Entgelte gegenüber dem Kunden mit Wirksamwerden der Änderung ohne gesonderte Fristen entsprechend anzupassen. Sollte eine derartige Anpassung unzumutbar sein, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu.


2. Regelungen zu selbst erstellten bzw. übertragenen Inhalten

  • Der Kunde verpflichtet sich, für seine geschäftsmäßigen Angebote Namen und Anschrift sowie bei Personenvereinigungen und Gruppen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten anzugeben (gesetzliche Anforderung nach §6 TDG).
  • Der Kunde gewährleistet, dass die Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Darüber hinaus ist das Hinterlegen von erotischen, pornographischen, extremistischen oder gegen die guten Sitten verstoßenden Inhalten im Rahmen der bitPower internet service nicht gestattet. bitPower ist berechtigt, vorgenannte Inhalte sofort ohne gesonderte Mitteilung zu sperren und zu löschen. Verstößt ein Kunde wesentlich oder trotz Abmahnung gegen diese Bedingungen, ist bitPower berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.
  • bitPower behält sich vor, Inhalte, die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen könnten, grundsätzlich zu sperren oder deren Betrieb im Einzelfall zu unterbinden. Dies betrifft insbesondere CGI-Programm-Module, die nicht in der Programmbibliothek bereitgehalten werden. bitPower behält sich ebenfalls das Recht vor, das Angebot des Kunden ohne Vorwarnung zu sperren, falls der Kunde eigene Programme im Rahmen seines Angebots arbeiten lässt, die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen.
  • Dem Kunden ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg des Internets in der Regel die Möglichkeit besteht, von in Übermittlung befindlichen Daten ohne Berechtigung Kenntnis zu erlangen. Dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf.


3. Registrierung, Wechsel, Änderung und Kündigung von Domains

  • bitPower betreut während der Dauer des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages sämtliche Domains auf der Grundlage der jeweils gültigen Richtlinien der zuständigen Vergabestellen, insbesondere den Regelungen der DENIC (einsehbar unter www.denic.de). Sollten sich diese Richtlinien ändern oder sollten sich die Rahmenbedingungen für die Registrierung und Aufrechterhaltung von Domains aus anderen Gründen verändern, sind bitPower und der Kunde bereit, ihr Vertragsverhältnis entsprechend anzupassen.
  • bitPower führt die Anmeldung bzw. Registrierung von Domains im Namen und im Auftrag des Kunden durch und trägt den Kunden als Nutzungsberechtigten (also "admin-c") der jeweiligen Domain ein. Bei einzelnen Services kann pro Service ein einheitlicher vom Kunden abweichender Nutzungsberechtigter benannt werden, der anstatt des Kunden Berücksichtigung findet. bitPower wird, wie üblich, als "tech-c" eingetragen. Die Eintragungen "admin-c" und "tech-c" sind notwendige Angaben bei der DENIC. Dem Kunden ist bekannt, dass Name, Adresse und Telefonnummer des jeweiligen Nutzungsberechtigten bei der DENIC sowie in der RIPE-Datenbank zwingend und dauerhaft gespeichert werden und in der sogenannten "whois"-Abfrage im Internet (z.B. über www.denic.de) für ihn selbst und Dritte jederzeit einsehbar sind.
  • Im Falle der Beendigung des Vertragsverhältnisses ist es bitPower freigestellt, die dem Vertragsverhältnis zugeordneten Domainnamen zu löschen, auch wenn vom Kunden ein abweichender Nutzungsberechtigter benannt wurde. Sollte der Kunde bzw. der sonstige Nutzungsberechtigte nach Vertragsende jedoch die Weiternutzung einer Domain über einen anderen Anbieter wünschen, so wird bitPower hierzu unverzüglich die notwendige Freigabe erteilen, sofern die vertragsgemäßen Entgelte bezahlt wurden.
  • Es besteht bei einzelnen Services die Möglichkeit, vorhandene Domains, die zurzeit von einem anderen Anbieter betreut werden, zukünftig als Bestandteil des Vertragsverhältnisses bei bitPower betreuen zu lassen. Dem Kunden ist bekannt, dass zur erfolgreichen Ummeldung eine Freigabe des bisher die Domain betreuenden Anbieters erforderlich ist. bitPower wird daher in angemessenem Umfang auch mehrfach versuchen, die Ummeldung erfolgreich durchzuführen. bitPower kann jedoch bei ausbleibender Freigabe des dritten Anbieters keine Gewähr für die erfolgreiche Ummeldung übernehmen. Sollte für die Ummeldung ein Entgelt vereinbart worden sein, so ist der Kunde auch bei Ausbleiben dieser Freigabe gegenüber bitPower hierfür leistungspflichtig. Eine erfolgreich umgemeldete Domain wird im Verhältnis zwischen bitPower und dem Kunden ansonsten wie eine neu registrierte Domain gemäß den hier getroffenen Regelungen behandelt.
  • Der Kunde erklärt sich bereit, bei Wechsel des Betreuers einer Domain, sowie Registrierung, Änderung oder Löschung einer Domain im jeweils erforderlichen Umfang mitzuwirken und hierzu notwendige Erklärungen gegebenenfalls abzugeben.
  • Sollte der Kunde andere Domain-Typen beauftragen (zum Beispiel .com, .at, .ch), wird insgesamt wie vorgenannt unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Vergaberichtlinien verfahren.


4. Verantwortlichkeit des Kunden für Inhalte und Domainnamen

  • Der Kunde ist für alle von ihm, über seine Zugangskennung oder von Dritten über seinen bitPower internet service produzierter bzw. publizierter Inhalt selbst verantwortlich. Eine generelle Überwachung oder Überprüfung dieser Inhalte durch bitPower findet nicht statt.
  • bitPower überprüft die Inhalte des Kunden ferner nicht dahingehend, ob Ansprüche Dritter berechtigt oder unberechtigt erhoben werden. Im Internet ist es insoweit üblich, dass bis zu einer gerichtlichen Klärung Daten auf glaubhaftes Verlangen jedes Dritten gesperrt werden (siehe auch die "Dispute Policy" des InterNic unter www.internic.net). Der Kunde erklärt sich daher einverstanden, den Zugriff auf seine Inhalte in dem Fall zu sperren, dass Ansprüche Dritter glaubhaft erhoben werden.
  • Der Kunde versichert, dass nach seinem besten Wissen durch Registrierung bzw. Konnektierung eines Domainnamens keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde erkennt an, dass er für die Wahl von Domainnamen allein verantwortlich ist. Für den Fall, dass Dritte Rechte am Domainnamen glaubhaft geltend machen, behält bitPower sich vor, den betreffenden Domainnamen bis zur gerichtlichen Klärung der Streitfrage zu sperren.
  • Sollte bitPower aus den oben beschriebenen Gründen eine Sperrung vornehmen, ist der Kunde dennoch gegenüber bitPower leistungspflichtig. Der Kunde erklärt sich mit sämtlichen Maßnahmen einverstanden, die bitPower zu treffen hat, um vollziehbaren Anordnungen oder vollstreckbaren Entscheidungen nachzukommen. Der Kunde hält bitPower bezüglich der Ziffern 2. bis 5. ferner von Forderungen Dritter, sämtlichen entstehenden Kosten und nachteiligen Folgen frei.


5. Datensicherheit, Online-Übertragungen, Suchmaschinen, E-Mails

  • Soweit Daten an bitPower - gleich in welcher Form - übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Die Server von bitPower werden gemäß Kundeninformation regelmäßig sorgfältig gesichert. Im Fall eines dennoch eintretenden Datenverlustes wird der Kunde die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich auf den Server von bitPower übertragen.
  • Wenn diverse kundenspezifische Einstellungen der bitPower internet service online festgelegt werden, erfolgt die Übertragung solcher Daten erfolgt auf Gefahr des Kunden über das Internet ohne Gewähr von bitPower. Die Mitteilungen sind nach deren Eingang gültig und werden von bitPower bis zum Eingang neuer Daten per Internet als verbindlich zur Leistungsdurchführung verwendet. Hierbei auftretende Verzögerungen sind technisch bedingt und stellen keinen Mangel dar.
  • Auf Wunsch führt bitPower eine Anmeldung der Internet-Präsenz bei einer von bitPower festzulegender Auswahl von Suchmaschinen (Online-Suchdienste von Internet-Inhalten) durch. Diese Leistung erbringt bitPower nach besten Möglichkeiten einer automatisierten Anmeldung, jedoch ohne Gewähr für die tatsächliche Aufnahme der Internet-Präsenz in die betroffenen Suchmaschinen. Über eine Aufnahme und den Zeitpunkt entscheidet naturgemäß alleinig der Betreiber der jeweiligen Suchmaschine. Dem Kunden ist bekannt, dass von ihm für die Anmeldung angegebene Daten (Stichwörter, Beschreibungen) im Internet übertragen werden und nach der Aufnahme in eine Suchmaschine allgemein zugänglich sind.
  • Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass bitPower und dessen Kooperationspartner an seine E-Mail-Adresse im bitPower internet service E-Mails zur Information im zumutbaren Umfang versenden. Zur Unterscheidung solcher E-Mails sind diese auf geeignete Weise gekennzeichnet.
  • Sollte bitPower bekannt werden, dass der Kunde E-Mails unter Angabe seines Domainnamens rechtswidrig oder entgegen allgemein anerkannter Regeln der Kommunikation im Internet verschickt, behält sich die bitPower vor, den Service vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Dies gilt ebenfalls für Übertragungen ("Postings") von werblichen oder rechtswidrigen Botschaften in öffentliche Newsgroups des Internets. Sollte bitPower aus diesen Gründen eine Sperrung vornehmen, ist der Kunde dennoch gegenüber bitPower leistungspflichtig.
  • bitPower ist berechtigt, auf bereitgestellten POP3-Accounts (Hauptadressen für E-Mails) eingegangene E-Mails zu löschen, a) nachdem diese vom Kunden abgerufen wurden, b) nachdem sie gemäß Kundenweisung weitergeleitet wurden, c) nachdem sie 60 Tage gespeichert wurden.


6. Vertragsbeginn und –ende

  • Mit dem Tag der Freischaltung der Zugangskennung und ggf. des ersten der angeforderten Domainnamen zum bitPower internet service entsteht zwischen dem Kunden und bitPower das Vertragsverhältnis. Dieser Tag stellt, ungeachtet des Datums der Zahlung, den Beginn des Vertrags und der Abrechnung dar.
  • Der Kunde und bitPower können das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen mit der auf dem jeweiligen Bestellformular und in der jeweiligen Kundeninformation ausgewiesenen Frist kündigen.
  • bitPower kann entgeltfreie Leistungen oder entgeltfreie Zusatzleistungen jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen wieder einstellen. Zur Mitteilung der Einstellung genügt eine Benachrichtigung per E-Mail.
  • Der Kunde kann auf Wunsch in einen anderen bitPower internet service mit einem abweichenden Tarif wechseln, insofern verfügbar und technisch möglich. Ein Wechsel zu einem Service mit preiswerterem Tarif ist zum Ende des vorausbezahlten Zeitraumes möglich. Der Wechsel zu einem Service mit höherem Tarif ist jederzeit möglich. Die Bereitstellung der erweiterten Leistungen erfolgt schnellstmöglich, die Berechnung des erhöhten Tarifs erfolgt ab dem Termin der Umstellung. Gutschriften werden mit zukünftigen Leistungen verrechnet. Als Kündigungsfrist gilt zukünftig die für den neu gewählten Internet-Service in der Kundeninformation angegebene Frist.
  • Unbenommen bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei schweren oder fortgesetzten Verstößen gegen die vertraglichen Regelungen sowie bei Undurchführbarkeit des Vertrages vor. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund ist bitPower berechtigt, den Zugang zum bitPower internet service sofort zu verwehren und die diesem Vertragsverhältnis zugeordneten Internet-Adressen (Domains) zu löschen. bitPower kann ferner in diesem Fall hinterlegte Inhalte und E-Mail-Nachrichten ohne Setzung einer Nachfrist sofort sperren und löschen.


7. Verfügbarkeit, Wartung, Technische Einschränkungen, Leistungsstörungen

  • In der Regel stehen die bitPower internet service 24 Stunden täglich an 7 Tagen in der Woche zur Verfügung. bitPower garantiert eine Verfügbarkeit der Server und damit der Inhalte und gespeicherten E-Mail-Nachrichten, übernimmt aber demnach keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit von Daten und kann Zeit für technische Arbeiten verwenden. Eine Haftung der bitPower für durch technisch bedingte Ausfälle verursachte Datenverluste, abgebrochene Datenübertragungen oder sonstige Probleme in diesem Zusammenhang ist ausgeschlossen.
  • Der Kunde hat, sofern nicht gesondert beauftragt, keinen Anspruch auf eine eigene IP-Adresse, einen eigenen physischen Server für seine Inhalte oder eine ihm dediziert zugeordnete Bandbreite (Leitungskapazität für Datenverkehr). Der Betrieb erfolgt zur notwendigen Kostenreduktion auf leistungsfähigen Zentralrechnern (Servern) mit einer IP-Adresse und einer insgesamt für den jeweiligen Server verfügbaren Bandbreite, wodurch Schwankungen in der tatsächlich dem Kunden zur Verfügung stehenden Bandbreite möglich sind.
  • Sofern sich aus diesen AGB's nicht zulässigerweise ein anderes ergibt, hat bitPower Störungen des Zuganges zum bitPower internet service im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich zu beseitigen. Hat bitPower die zu beseitigende Störung zu vertreten, ist der Kunde zur Minderung des monatlichen Entgeltes berechtigt. Der Kunde ist verpflichtet, bitPower erkennbare Zugangsstörungen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 7 Kalendertagen nach Kenntnis schriftlich oder per E-Mail anzuzeigen.
  • Weitergehende Ansprüche des Kunden sind durch die Haftungsregelungen der Ziffer 8 begrenzt.


8. Haftungsbeschränkung und Schadensersatzansprüche

  • bitPower haftet nur für Schäden, die von bitPower, ihren gesetzlichen Vertretern oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, es sei denn, es betrifft zugesicherte Eigenschaften. Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche. Unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
  • Die Benutzung des bitPower internet service erfolgt demnach gem. der Einschränkung obigen Punktes (8.1). Dies bezieht sich insbesondere auf die Funktionalität und Virenfreiheit von Inhalten und Software (z.B. Java-Applets, CGI-Module), die sich über den bitPower internet service laden bzw. aktivieren lassen.
  • bitPower haftet nicht für die korrekte Funktion von Infrastrukturen oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von bitPower oder dessen Erfüllungsgehilfen liegen, sofern nicht ausnahmsweise eine Haftung nach Punkt 8.1 besteht.


9. Sonstiges

  • bitPower ist berechtigt, dritte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen. bitPower ist berechtigt, die verwendete Internet-Infrastruktur und mit der Durchführung beauftragte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen, jederzeit ohne gesonderte Mitteilung zu wechseln, insofern für den Kunden hierdurch keine Nachteile entstehen.
  • Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten mitgeteilt. Sollte solchen Änderungen nicht innerhalb von einem Monat ab Zustellung widersprochen werden, gelten diese als angenommen. Erfolgen die Änderungen zu Ungunsten des Kunden, kann der Kunde das Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung fristlos kündigen.
  • Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB's nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
  • bitPower steht es frei, zur Erbringung der Leistungen im Zuge des technischen Fortschritts auch neuere bzw. andere Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards zu verwenden, als zunächst angeboten, insofern dem Kunden hieraus keine Nachteile entstehen.

Stand 01.11.2006