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bitPower IT-services 
Kantwerk e. K.
Dipl.-Inf. Boris Kantwerk
Rheder Weg 1
33100 Paderborn

fon: +49 (52 51) 5 40 77 77
fax: +49 (52 51) 5 40 77 78


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Geschäftsbedingungen|für Internet-Services - v2.0 vom 01.11.2011

1. Vertragsgegenstand

1.1.
bitPower erbringt die im Angebot formulierten Leistungen nach Art, Inhalt und Umfang ausschließlich nach Maßgabe dieser Allgemeinen Web-Hosting Bedingungen i. V. m der Preisliste von bitPower sowie ergänzend nach Maßgabe der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von bitPower.

1.2.
Wird ein virtueller Server zur Verfügung gestellt, so schuldet bitPower Speicherplatz auf einem auch von anderen Kunden genutzten oder nutzbaren Speichermedium, der jedoch eine eigene IP-Adresse erhält und damit für Dritte als selbständiger Server erscheint (Variante “Web-Hosting”), oder soweit das Web-Housing vereinbart wird, so hat der Kunde Zugriff auf einen Server, der nur dem Kunden zur Verfügung steht (Variante “Web-Housing”).

Soweit bitPower die Einrichtung einer Domain schuldet, so wird bitPower im Rahmen der Verschaffung von Domains im Verhältnis zwischen dem Kunden und der Organisation zur Domain-Verschaffung nur als Vermittler tätig. bitPower übernimmt keine Gewähr für die Zuteilung der Domain oder das die Domain frei von Rechten Dritter ist. bitPower trifft keine Pflicht zur Aufrechterhaltung einer Registrierung. Im Übrigen gelten die Domainregistrierungsbedingungen der Vergabestelle der jeweiligen Domain.

1.3.
bitPower wird die Verbindung zwischen dem Server und dem Internet verschaffen, gewähren und aufrechterhalten, damit die auf dem Server abgelegten Daten auf Anfrage von außen stehenden Rechnern im Internet (Clients) jederzeit und störungsfrei mittels der im Internet gebräuchlichen Protokolle (z. B. http, ftp, smtp, etc.) in dem jeweilig anwendbaren Protokoll an den abrufenden Rechner weitergeleitet werden.

1.4.
bitPower trägt des Weiteren dafür Sorge, dass der Kunde die Möglichkeit des jederzeitigen Zugriffs auf den Server hat. Hierzu vergibt bitPower einen Benutzernamen und ein Passwort an den Kunden, mit dem der Kunde seine Internetseiten im Wege des Datentransfers selbständig speichern, ändern, ergänzen oder löschen kann (File Transfer Protocol – FTP). Aus Sicherheitsgründen gibt bitPower dem Kunden zudem die Möglichkeit, sein Passwort zu ändern.


2. Geschwindigkeit und Verfügbarkeit des Servers

Der Webserver ist durchgehend 24 Stunden, sieben Tage die Woche einsatzfähig mit einer Verfügbarkeit von 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Ausfallzeiten durch Wartung und Software-Updates sowie Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von bitPower liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), über das Internet nicht zu erreichen ist. Sofern für bitPower absehbar ist, dass Ausfallzeiten für Wartung und Software-Updates zu erwarten sind, so wird sich bitPower bemühen, dies frühzeitig dem Kunden mitzuteilen.


3. Pflichten des Kunden

3.1.
Sollte es bei der Nutzung des Servers zu Störungen kommen, so wird der Kunde bitPower von diesen Störungen unverzüglich in Kenntnis setzen.

3.2.
Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten. Insbesondere sind Benutzername und Passwort so aufzubewahren, dass der Zugriff auf diese Daten durch unbefugte Dritte unmöglich ist, um einen Missbrauch des Zugangs durch Dritte auszuschließen. Der Kunde verpflichtet sich, bitPower unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.

3.3.
Als unbefugte Dritte gelten nicht die Personen, die den Speicherplatz, der Gegenstand dieses Vertrages ist, mit Wissen und Willen des Kunden nutzen.

3.4.
Der Kunde versichert, dass er keine Inhalte auf dem vertragsgegenständlichen Speicherplatz speichern und in das Internet einstellen wird, deren Bereitstellung, Veröffentlichung und Nutzung gegen Strafrecht, Urheberrechte, Marken- und sonstige Kennzeichnungsrechte oder Persönlichkeitsrechte verstößt. Ein Verstoß des Kunden gegen die genannten Verpflichtungen berechtigt bitPower zur außerordentlichen Kündigung.

3.5.
Verstößt der Kunde gegen diese Pflicht, ist er zur Unterlassung des weiteren Verstoßes, zum Ersatz des bitPower entstandenen und noch entstehenden Schadens sowie zur Freihaltung und Freistellung von bitPower von Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen Dritter, die durch den Verstoß verursacht wurden, verpflichtet. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, bitPower von Rechtsverteidigungskosten (Gerichts- und Anwaltskosten etc.) vollständig freizustellen. Sonstige Ansprüche von bitPower, insbesondere zur Sperrung der Inhalte und zur außerordentlichen Kündigung, bleiben unberührt.


4. Vorübergehende Sperrung

4.1.
bitPower ist berechtigt, die Anbindung der Website zum Internet vorübergehend zu unterbrechen (Sperrung der Website), falls ein hinreichender Verdacht auf rechtswidrige Inhalte der Website i. S. v. Ziffer 3.4 vorliegt, aufgrund einer Abmahnung des vermeintlich Verletzten oder Ermittlungen staatlicher Behörden, es sei denn, die Abmahnung ist offensichtlich unbegründet.

4.2.
Die Sperrung ist, sofern technisch möglich und zumutbar, auf die vermeintlich rechtsverletzenden Inhalte zu beschränken. Der Kunde ist über die Sperrung unter Angabe der Gründe unverzüglich zu benachrichtigen und aufzufordern, die vermeintlich rechtswidrigen Inhalte zu entfernen oder die Rechtmäßigkeit darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen.

4.3.
Die Sperrung ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist oder aber bitPower die Möglichkeit hatte, aufgrund des Verhaltens des Kunden den Vertrag außerordentlich zu kündigen.


5. Vergütung

5.1.
Der Kunde verpflichtet sich, an bitPower die in der Bestellung vereinbarte Vergütung zu zahlen.

5.2.
bitPower ist berechtigt, die Vergütung für die von ihr angebotenen Leistungen erstmalig 12 Monate nach Abschluss des Vertrages zu erhöhen. Die Erhöhung ist an die von bitPower aufgrund der allgemeinen Preisentwicklung entstehende Kostensteigerung anzupassen. Sie wird einen Monat nach ihrer Mitteilung wirksam. Der Kunde kann für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens außerordentlich kündigen.


6. Zahlungsweise

bitPower wird dem Kunden die vertraglich geschuldete Vergütung jährlich im Voraus in Rechnung stellen. Die Jahresrechnungen sind jeweils innerhalb von zwei Wochen zur Zahlung fällig.


7. Rechteinräumung

7.1.
Die Inhalte der Website sind für den Kunden nach Urheberrechtsgesetz (als Werk, Sammelwerk, Datenbankwerk, Computerprogramm, Lichtbild, Datenbank, über verwandte Leistungsschutzrechte oder als abgeleitete Rechte von den genannten Rechten), Kunsturhebergesetz, Markengesetz oder über sonstige Schutzrechte geschützt (“geschützte Inhalte”).

7.2.
Der Kunde gewährt bitPower das zeitlich auf die Dauer des Vertrages beschränkte, nicht übertragbare, auf den Standort des jeweiligen Servers (für Backup-Kopien: auf den Ort ihrer Verwahrung) beschränkte, nicht ausschließliche Recht, die geschützten Inhalte zu Zwecken dieses Vertrages auf dem Server, auf einem weiteren Server, der zur Spiegelung dient, und auf einer ausreichenden Anzahl von Backup-Kopien zu vervielfältigen.

7.3.
Der Kunde gewährt bitPower das zeitlich auf die Dauer des Vertrages beschränkte, nicht übertragbare, weltweite, nicht ausschließliche Recht, die geschützten Inhalte über das von bitPower unterhaltene Netz und das daran angeschlossene Internet der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, dass Mitglieder der Öffentlichkeit Zugang zur Website von einem Ort und zu einer Zeit, die sie jeweils individuell wählen, haben und diese Daten durch Herunterladen vom Server von bitPower speichern können. Soweit nach Beendigung des Vertrages geschützte Inhalte von Dritten in Cache-Speichern vorgehalten werden, wird diese Speicherung nicht mehr bitPower zugerechnet.


8. Vertragsdauer und Kündigung

8.1.
Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus den vertraglichen Vereinbarungen zwischen bitPower und dem Kunden, insbesondere aus dem angenommen Angebot. Ist keine besondere Regelung vorgesehen, so gilt folgendes:
Der Vertrag gilt zunächst für eine erstmalige Vertragsperiode von einem Jahren ab Vertragsschluss. Er verlängert sich stillschweigend um weitere Vertragsperioden von jeweils einem Jahr, wenn er nicht von einer Vertragspartei schriftlich zu dem Ende der erstmaligen oder jeder darauf folgenden Vertragsperiode gekündigt wird. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Wochen.

8.2.
Das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes außerordentlich und fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für bitPower insbesondere in jedem Fall vor, in dem

  • der Kunde für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der vereinbarten Vergütung im Verzug ist oder der Kunde in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe eines Betrags in Verzug gekommen ist, welcher der Vergütung für zwei Monate entspricht;
  • der Kunde zahlungsunfähig ist oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet ist oder mangels Masse der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgewiesen worden ist; nach Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden darf bitPower jedoch nicht wegen eines Verzugs mit der Entrichtung der Vergütung, der in der Zeit vor dem Eröffnungsantrag eingetreten ist, oder wegen einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden kündigen;
  • der Kunde gegen wesentliche vertragliche Pflichten verstößt, insbesondere die vertragliche Pflicht, bei der Nutzung der vertraglichen Leistungen von bitPower das Recht zu beachten, und diesen Verstoß auch nach Abmahnung oder Benachrichtigung über die Sperrung der Inhalte durch bitPower nicht unverzüglich abstellt.

Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.


9. Mängelhaftung und sonstige Leistungsstörung

9.1.
Bei der Überlassung des Speicherplatzes auf dem Webserver schließt bitPower jegliche verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel des Webservers aus. Spätere Einwendungen wegen anfänglicher offener oder verdeckter Mängel sind damit ausgeschlossen.

9.2.
Die Haftung wegen Unterbrechung, Störung oder sonstiger schadensverursachender Ereignisse, die auf Telekommunikationsdienstleistungen von bitPower oder Dritten, für die bitPower haftet, beruhen, ist beschränkt auf die Höhe des für bitPower möglichen Rückgriffs gegen den jeweiligen Telekommunikationsdienstleistungsanbieter. bitPower haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der Telefonleitungen zu dem vertragsgegenständlichen Server, bei Stromausfällen und bei Ausfällen von Servern, die nicht in seinem Einflussbereich stehen.

9.3.
bitPower haftet für etwaige Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur, falls er eine vertragswesentliche Pflicht, d.h. eine solche Pflicht verletzt hat, ohne deren Erfüllung der Vertragszweck nicht erreicht werden kann, schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist. Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen von bitPower.

9.4.

Erfolgt die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (s. §9 Abs.3) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung von bitPower auf solche typischen Schäden oder einen solchen typischen Schadensumfang begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise voraussehbar waren.


10. AGB

Im Übrigen gelten die AGB von bitPower. Die Wirkung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausdrücklich ausgeschlossen. bitPower ist  berechtigt  diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Der Kunde hat das Recht, einer solchen Änderung zu widersprechen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. bitPower weist den Kunden schriftlich oder via Email bei Beginn der Frist besonders darauf hin, dass die Änderungsmitteilung als akzeptiert gilt, wenn der Kunde ihr nicht binnen 6 Wochen widerspricht.


11. Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz von bitPower, sofern der Kunde Unternehmer ist. bitPower bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden Klage oder andere gerichtliche Verfahren zu erheben oder einzuleiten. Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen oder des Vertragsscheins bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Regelung, mit der diese Schriftform abbedungen wird.


Stand 01.11.2011